§ 57a ÜBERPRÜFUNG (PICKERL)

Markenunabhängig, kompetent und kostengünstig: Sie können bei uns Ihr Fahrzeug gemäß §57a Kraftfahrgesetz begutachten lassen.
Die Überprüfung ist gesetzlich im Jahresintervall vorgesehen (ausgenommen Neufahrzeuge) und der Gesetzgeber verlangt eine genaue Überprüfung der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges duch eine zertifizierte Werkstätte.

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WELCHE VORTEILE HABEN SIE BEI KFZ GRINGER?

  • - Die Diagnose erfolgt absolut objektiv
  • - Wir weisen Sie nur auf wirklich notwendige Reparaturen hin
  • - Schnelle Terminvereinbarung
  • - Sie erhalten einen technischen Überblick über Ihr Fahrzeug
  • - Durch die Verwendung von Originalteilen bleiben Ihre Gewährleistungsansprüche erhalten
  • - Transparente Kosten und faire Preise
  • - Überprüfung von Motorrad, PKW und Anhänger


Besonders bei sicherheitsrelevanten Teilen, wie etwa Beleuchtung, Bremsen, Lenkung, Motor und Stoßdämpfer ist es besonders wichtig, dass zertifizierte Originalersatzteile verwendet werden, die auf die Fahrzeugspezifikationen und anderen Komponenten des Fahrzeuges abgestimmt sind.

Für eine §57a Überprüfung ist unbedingt ein Termin erforderlich und wir bitten Sie,  Ihren KFZ-Zulassungsschein mitzubringen bzw. bereit zu halten. Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen ist ein Genehmigungsdokument, wie Typenschein, COC oder Einzelgenehmigungsnachweis erforderlich.

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